Alle Ansiedlungsprojekte müssen Gegenstand einer städtebaulichen Genehmigung oder einer ordnungsgemäßen Globalgenehmigung sein.
Unmittelbar bei den ersten Kontakten teilt die SPI dem Investor mit, welche städtebaulichen Einschränkungen betreffend die Zone bestehen (städtebauliche Charta, kommunaler Bebauungsplan, Städtebau- und Umweltlastenhefte, kommunale Raumordnungspläne...).
Diese bebauungsfreien Zonen können zu Parkzwecken sowie für Grünanlagen verwendet werden.
Die einzigen zulässigen Angaben sind die Firmenbezeichnung, der Name, die vom Unternehmen hergestellten oder vertriebenen Produkte. Die Anbringung der Schilder und Tafeln muss unbedingt in die Akte des Baugenehmigungsantrags aufgenommen werden.
Es ist ratsam, sich bei den Arbeitsdiensten der Gemeinde oder bei der AIDE (siehe Nützliche Adressen) über die Arten der Abwässerableitung und die Position der Abwässer- und Regenwasserleitungen auf dem betreffenden Gelände zu informieren.
Es ist ein Bereich zur Lagerung von Abfällen einzurichten, der im Falle der Lagerung von Kohlenwasserstoffen vor Sonnenlichteinstrahlung geschützt sein muss. Dieser Bereich muss mit dichten Schutzvorkehrungen zur Verhinderung einer Verschmutzung des Bodens und des Untergrunds sowie mit Schutzmäuerchen (falls Öle gelagert werden) versehen sein.
In der vorausgehenden Mitteilung über die ökologischen Auswirkungen sollten alle Rubriken möglichst objektiv ausgefüllt werden und sollten die ergriffenen oder geplanten Maßnahmen zur Abmilderung der Störungen angeführt werden. Hierzu kann das Unternehmen sich an die Zelle der Umweltberater der UWE wenden (siehe nützliche Adressen).
Der Telekommunikationsbedarf wächst von Jahr zu Jahr; immer mehr Unternehmen möchten mittelfristig über einen direkten Glasfaseranschluss bis ins eigene Unternehmen verfügen. Die von der Wallonischen Region geschaffene öffentliche Einrichtung SOFICO bietet über mehrere Zwischenanbieter zu sehr konkurrenzfähigen Bedingungen Zugänge dieses Typs in fünf Gewerbegebieten der SPI an. Diese Technologie ermöglicht nahezu unbegrenzte Übertragungsraten, benötigt jedoch andere Kabelleitungen als jene, die für die Telefonleitung verwendet werden.
Um für die Zukunft gerüstet zu sein, empfiehlt es sich, beim Bau neuer Gebäude von Anfang an eine zusätzliche Kabeldurchführung vom Bürgersteig bis zum Gebäudeinnern vorzusehen. So ist es später leichter und günstiger, eine Glasfaser durchzuziehen, da kein Graben mehr ausgehoben und kein Durchstoß durch die Mauern des Unternehmens mehr vorgenommen werden muss.